Tapetenwechsel?
05.11.2009
» wortwechsel

Wie viele Daten braucht der Staat?

von Werner Reiter  


Die EU und auch heimische Politiker fordern bessere Zugriffsmöglichkeiten auf Personendaten und denken über Internetsperren nach. Alles zum Schutz der Bevölkerung und zur Verbrechensbekämpfung, sagen die einen. Die anderen orten Missbrauchsmöglichkeiten und Beschränkung der individuellen Freiheit.

Andreas Schütz

Andreas Schütz

Steigendes Interesse an privaten Daten

»In jenen Tagen erließ Kaiser Augustus den Befehl, alle Bewohner des Reiches in Steuerlisten einzutragen.« Dies ist nicht nur der Beginn des Weihnachtsevangeliums, sondern auch ein Beleg dafür, dass es schon seit jeher großes Interesse des Staates an der Aufzeichnung von Daten seiner Bürger gibt. Heute haben moderne Staaten eine Vielzahl personenbezogener Daten in ihren Verzeichnissen und Akten. Seit einigen Jahren steigt das Interesse an Daten aus privaten Nutzungen. So wurden etwa Fluggesellschaften verpflichtet, in bestimmten Fällen Passagierdaten an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Telefon- oder Internetprovider sollen gezwungen werden, Daten ihrer Kunden aufzuzeichnen, um im Bedarfsfall Zugriff darauf zu geben. Die EU-Kommission hat im Jahr 2006 die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erlassen. Damit wird nachvollziehbar, wer mit wem per Telefon oder E-Mail in Verbindung gestanden ist. Ebenso können Bewegungsprofile darüber erstellt werden, wo Bürger mit ihren Mobiltelefonen unterwegs sind. Die Vorratsdatenspeicherung dient – so behaupten die Verfasser der Richtlinie – der Bekämpfung schwerwiegender Straftaten (Terrorismus, organisierte Kriminalität). Das angestrebte Ziel wird jedoch nur auf Kosten der Einschränkung des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre erreicht. Es drängt sich daher die Frage auf, ob diese Maßnahmen noch verhältnismäßig bzw. ob sie wirklich zur Verbrechensbekämpfung geeignet sind. Schließlich verfügen auch Kriminelle über das Know-how, die Aufzeichnungen zu umgehen. Die Missbrauchsgefahr ist daher evident, ganz gleich wie hoch die datenschutzrechtlichen Standards auch sind. Auch aus wirtschaftlicher Sicht bedeutet die Vorratsdatenspeicherung für die betroffenen Unternehmen einen Mehraufwand. All dies verunsichert nicht nur die Bürger, es stößt selbst bei Höchstgerichten auf Ablehnung: So hat z. B. Anfang Oktober das Verfassungsgericht in Bukarest die nationale Umsetzung der Richtlinie für verfassungswidrig erklärt. Österreich ist mit der Umsetzung säumig – ein vom Ludwig-Boltzmann-Institut erstellter Gesetzesentwurf wurde dem Infrastrukturministerium bereits im September 2009 Ã¼bergeben. Es bleibt zu hoffen, dass hierzulande in der für Anfang 2010 erwarteten Implementierung tatsächlich nur die Mindestanforderungen erfüllt werden und die Speicherfrist lediglich am unteren Limit von sechs Monaten und nicht von zwei Jahren eingeführt wird.

Andreas Schütz, 34, ist Rechtsanwalt und Datenschutzexperte der Anwaltssozietät e|n|w|c. www.enwc.com

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Wo Menschen Technologie für ihre Kommunikation nutzen, hinterlassen sie Spuren. Kriminalisten sind an Spuren interessiert. Da liegt es nahe, auch möglichst viele aufzuzeichnen, zu speichern und den Behörden einfachen Zugriff darauf zu geben. Alles nur zur Verbrechensbekämpfung und -prävention. So kommt es, dass sogenannte Vorratsdaten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren aufbewahrt werden sollen – und zwar nicht nur die der Kriminellen, sondern gleich aller, die eben Technologie für Kommunikation nutzen. So kommt es, dass Politiker sich für Stopp-Schilder im Internet aussprechen. Vorerst nur, um der Verbreitung von Kinderpornografie Einhalt zu gebieten. Erweiterungen auf andere Inhalte nicht ausgeschlossen. Die Daten derer, die darauf zugreifen, lassen sich übrigens auch aufzeichnen. Justizministerin Bandion- Ortner hat kürzlich mit der Aussage aufhorchen lassen, dass das deutsche Konzept auch eine Denkvariante für Ã–sterreich darstellt. Dort wurden Internetsperren im Übrigen von der FDP in den Koalitionsverhandlungen fürs Erste verhindert. Innenministerin Fekter hat kürzlich öffentlich darüber nachgedacht, Behörden und Notfallorganisationen in Notfällen gleich direkten Zugriff auf Handyortungsdaten zu geben. (Aktuell liefern die Betreiber diese auf Anfrage.) Seltsam, wenn man weiß, dass eine Sendeanlage schlechtesten Falls einen Radius von bis zu 35 Kilometer hat. Einen Verunfallten anhand von Ortungsdaten zu finden, ist im hochalpinen Gelände eher schwierig. Aber dafür sind Bewegungsprofile recht gut nachvollziehbar. Verkehrsministerin Bures hat da keine Zweifel: »Klar ist, dass etwa Notfallorganisationen auf Handyortungsdaten zugreifen sollen dürfen, um Menschen aus Notsituationen zu retten. Klar ist aber auch: Ein Zugriff auf solche Daten zur Überwachung von Personen außerhalb der Verfolgung von Straftaten würde einen schweren Grundrechtseingriff darstellen.« Bei keinem Thema liegen die Missbrauchsmöglichkeiten so nahe wie bei den Spuren menschlicher Kommunikation in technischen Systemen. Jeder staatliche Eingriff erfolgt dicht am Lebensnerv der Zivilgesellschaft.

 

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