Tapetenwechsel?
21.02.2012
» wortwechsel

Was soll die Festplattenabgabe

von Moritz Gaudlitz, Stefan Niederwieser  


Im Jänner 2012 wurde die Abgabe auf Festplatten am Wiener Landesgericht gekippt. Die AK jubelte, während eine Künstlerinitiative genau diese Abgabe einforderte. Das drohende ACTA-Abkommen macht die Diskussion nicht eben sachlicher.

Menschen die Künstlerisches schaffen, müssen davon auch leben können. (Christof Straub)

Menschen die Künstlerisches schaffen, müssen davon auch leben können. (Christof Straub)

Die heute vorherrschende und zunehmende "Gratis-Mentalität" hat verheerende Auswirkungen auf die Musikszene. Der Umsatz des heimischen Musikmarktes hat sich allein in den vergangenen 10 Jahren halbiert. Davon sind alle Akteure der Musiklandschaft betroffen: Von der jungen Band, die eines Tages von ihrer Musik leben möchte, über Songwriter, Produzenten bis zu Mitarbeitern von Labels und Verlagen. Menschen die Künstlerisches schaffen, müssen davon auch leben können. Das wird in Zukunft nur möglich sein, wenn wir eine Lösung finden, die großartigen Innovationen der digitalen Welt mit einer fairen Vergütung der Urheber und Rechteinhaber zu kombinieren. Die Kriminalisierung von Usern ist keine Lösung. Ein sinnvoller Ansatz ist allerdings die Festplattenabgabe, die z.B. in Deutschland bereits existiert.  Wir, von der Initiative "Kunst hat Recht" schlagen hier folgendes vor: Festplattenabgabe, ja. 50% der Vergütung kommen den Fonds für soziale und kulturelle Zwecke zugute, mit denen die Verwertungsgesellschaften vor allem Nachwuchsförderung oder auch soziale Unterstützungen leisten. Die anderen 50% verteilen die Verwertungsgesellschaften an die Kunstschaffenden nach etablierten Kriterien und Schlüsseln.


Christof Straub, 42, ist Teil und Songwriter der Band Papermoon und Initiator der Organisation „Kunst hat Recht“.

 

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Bild: Wortwechsel_19.png


Quelle: The Gap 123


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Mehr zahlen für Festplatten, weil man darauf eventuell einige Musikfiles oder Filme speichern könnte? Keine Diskussion! Wenn es darum geht der fettleibigen Musikindustrie eines auszuwischen, sind die Positionen schnell bezogen. Eine Festplatte zu besteuern sei ja so ungefähr so wie Papier zu besteuern, weil man darauf „Krieg und Frieden“ von Tolstoi abschreiben könnte. Schnell nehmen Diskussionen über die faire Wertschätzung der Urheber Züge an, die eher an klassenkämpferische Parolen Wir-gegen-die-da-oben erinnern oder sich in CAPS LOCK RAGE über die Unterstellung man könnte etwas illegal kopiert haben, verwandeln. Dabei ist die Musikindustrie nicht mehr so fett wie früher, sprich: nur mehr halb so fett wie vor zehn Jahren. Aber das darf eigentlich kein Argument sein.

Was ist passiert? In Österreich gab es seit den Achtzigern eine Leerkassettenabgabe. Schellacks und Vinyl waren ja zuvor schwierig privat zu vervielfältigen. Mit Kassetten ging das plötzlich relativ einfach, Festplatten erleichterten das Verschieben von ein paar Tagen Musik- und Film-Material ebenfalls. Die Abgabe auf Kassetten und Festplatten ist dazu da, das Recht auf Privatkopien abzugelten. Dass mit diesen Medien oft Urheberrecht verletzt wird, wird dabei selbst von den Klägern gar nicht bestritten. Aber die Leerkassettenabgabe betrifft nationales Recht, nicht EU-Recht. Dadurch, dass Festplatten ohne Strafzölle aus anderen Ländern importiert werden können, wird der Wettbewerb verzerrt, Händler aus Österreich müssen Kosten weiterreichen, die in Irland oder Großbritannien gar nicht anfallen und können deshalb nicht konkurrieren.

Soll man deswegen etwa schon wieder einmal Amazon boykottieren, weil diese eine Ungleichheit im EU-Binnenhandel an seine User weitergibt? Nein, es geht es bei der aktuellen im Wesentlichen um Rechtssicherheit für Händler und Urheber. Die Diskussion zwischen den verschiedenen Klägern und Beklagten findet hinter den Kulissen eigentlich gelassen und einvernehmlich statt. Jetzt geht die Frage vor den Obersten Gerichtshof.

 

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